Als unmittelbarer Anrainer eines Landschaftsschutzgebietes und Nachbar einer Quellwasser-Abfüllanlage für Mineralwasser liegt unser Galvanikbetrieb in einem Wasserschutzgebiet.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen tragen wir höchste Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Schutz der Umwelt und unterliegen regelmäßiger Kontrollen.
Auf der Suche nach einer ganzheitlichen und kostengünstigen Lösung für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wurde unser Betrieb in Absprache mit dem Umweltamt (Staatliches Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz OWL) auf eine "abwasserfreie Fertigung" (Kreislaufsystem) umgestellt. Eine Bodenversiegelung wurde im Jahre 2005 durchgeführt. Unter anderem sind die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG §19) erfüllt!
|